(Drohnen sind dank ihrer Wendigkeit und der vielen Einsatzmöglichkeiten zu einem beliebten und verbreiteten Freizeitobjekt geworden. Es gibt eine breite Palette an (preisgünstigen) Drohnen im freien Handel, die von nicht lizenzierten oder wenig geübten "Freizeitpiloten" gesteuert werden. Nicht ausgebildete Piloten kennen die gesetzliche Luftraumstruktur nicht und können durch ungeübtes Flugverhalten andere Menschen gefährden.
Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Oktober 2014 Vorschriften für das Betreiben von ferngesteuerten Drohnen im zivilen Bereich erlassen. Drohnen (bis max. 30 kg Abfluggewicht) dürfen OHNE Bewilligung des BAZL betrieben werden, wenn sie:
- stets mit Sichtkontakt zwischen Pilot und Drohne (Einsatz einer Videobrille nur im Beisein eines zweiten Piloten)
- mindestens 5 km ausserhalb von Flugplatzzonen rsp. mit Genehmigung der zuständigen AIC-Stelle (über Funk oder Telefon)
- Über Menschenansammlungen (geschlossene Gruppe von mehr als zwei Dutzend Personen) mit mindestens 100 m seitlichem Abstand und
- unter angemessener Rücksicht des Datenschutzes (keine erkennbaren Personen, Autonummern, geschützte Objekte, etc.)
geflogen werden. Jedes ferngesteuerte Flugmodell ab 500 g Gewicht muss obligatorisch mittels einer separaten Haftpflichtdeckung über 2 Mio. versichert sein. Airmotions erfüllt diese Auflagen vollumfänglich.
Zudem gilt in jedem Fall das Verantwortungsbewusstsein des steuernden Piloten, Gefährdungen zu vermeiden. Eine Drohne muss z.B. bei starken Windverhältnissen (Gefahr des Abtreibens) oder bei niedrigem Akkustand manchmal unverzüglich gelandet werden.
Als Privatpilot (Motorflugzeuge) verfüge ich über eine Flugfunkerlaubnis und führe ein Flughandfunkgerät (mit Frequenzeinstellung der nahegelegensten Flugplätze/Heliports) bei allen meinen Flügen mit, um zusätzlich Sicherheit im lokalen Luftraum sicherzustellen.
Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Oktober 2014 Vorschriften für das Betreiben von ferngesteuerten Drohnen im zivilen Bereich erlassen. Drohnen (bis max. 30 kg Abfluggewicht) dürfen OHNE Bewilligung des BAZL betrieben werden, wenn sie:
- stets mit Sichtkontakt zwischen Pilot und Drohne (Einsatz einer Videobrille nur im Beisein eines zweiten Piloten)
- mindestens 5 km ausserhalb von Flugplatzzonen rsp. mit Genehmigung der zuständigen AIC-Stelle (über Funk oder Telefon)
- Über Menschenansammlungen (geschlossene Gruppe von mehr als zwei Dutzend Personen) mit mindestens 100 m seitlichem Abstand und
- unter angemessener Rücksicht des Datenschutzes (keine erkennbaren Personen, Autonummern, geschützte Objekte, etc.)
geflogen werden. Jedes ferngesteuerte Flugmodell ab 500 g Gewicht muss obligatorisch mittels einer separaten Haftpflichtdeckung über 2 Mio. versichert sein. Airmotions erfüllt diese Auflagen vollumfänglich.
Zudem gilt in jedem Fall das Verantwortungsbewusstsein des steuernden Piloten, Gefährdungen zu vermeiden. Eine Drohne muss z.B. bei starken Windverhältnissen (Gefahr des Abtreibens) oder bei niedrigem Akkustand manchmal unverzüglich gelandet werden.
Als Privatpilot (Motorflugzeuge) verfüge ich über eine Flugfunkerlaubnis und führe ein Flughandfunkgerät (mit Frequenzeinstellung der nahegelegensten Flugplätze/Heliports) bei allen meinen Flügen mit, um zusätzlich Sicherheit im lokalen Luftraum sicherzustellen.

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